Grenzwerte
Schützt der geltende Grenzwert ?
Nein, er sagt nichts über biologische Wirkungen aus. Der Begriff Grenzwert vermittelt zwar Sicherheit, bei der Mobilfunkstrahlung ist es jedoch nicht so. Schon weit unterhalb des Grenzwertes treten Gesundheitsstörungen auf. Der deutsche Grenzwert für die UMTS-Strahlung beträgt 10 000 000 Mikrowatt/m2 und bezieht sich
- nicht auf alle biologisch-medizinische Wirkungen in den Zellen, sondern nur auf den Erwärmungseffekt. Die Grenzwerte schützen lediglich vor einer übermässigen Erwärmung des Gewebes, d.h. sie garantieren, dass wir nicht – wie das Würstchen im Mikrowellenofen – zu heiss werden. Das wäre so, als würde man die Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer anstatt mit dem Geigerzähler messen. Diverse biologische Effekte, wie z. Bsp. Chromosomenschädigungen treten bereits weit unterhalb dieser kritischen Erwärmung auf.
- nicht auf gepulste Mikrowellenstrahlung des Mobilfunks, sondern auf ungepulste.
- nicht auf Langzeitwirkungen. Die Richtlinien ( ICNIRP ) selbst sagen aus, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ schützt.
- nicht auf lebende Organismen. Der Wert wurde durch Messungen am toten Gewebe festgelegt.
Keine Bauordnung, kein Gesetz schränkt die Dauerbestrahlung der Bevölkerung durch Handymasten ein. Im Gegenteil: Die Grenzwerte geben freie Fahrt für die flächendeckende Verstrahlung! Sie sind von vorneherein so hoch angesetzt, dass sie immer unterschritten werden. Die Komission, die sie 1998 beschlossen hatte, bestand leider zur Mehrheit aus industrienahen Technikern/Physikern.
Das Landesparlament Salzburg forderte im November 2007 die österreichische Bundesregierung auf, den Grenzwert auf 1000 Mikrowatt/m2 zu senken. Liechtenstein hat diesen Wert jetzt als Gesetz beschlossen. In Venedig kann man bei einem Grenzwert von 660 Mikrowatt/m2 problemlos telefonieren.
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Das fordert der BUND: Senkung des Grenzwertes um das 10 Millionenfache ! Zur Vorsorge und zum individuellen Schutz : 1 µWatt/m2 (Innenbereich) Als Schutzstandard einen Höchstwert von 100 µWatt/m2 (Außen) |
Detaillierte Argumente zum Grenzwert: Lutz, Josef, Adlkofer, Franz: Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte für Mikrowellenstrahlung [237 KB]
, Chemnitz 2007 Proceedings of WFMN07, TU Chemnitz 2007
